c. Finanzanlagevermögen und Anteile an assoziierten Unternehmen
Diese langfristigen Beteiligungen bestehen primär aus Anteilen an assoziierten Unternehmen, Wertpapieren des Anlagevermögens sowie Ausleihungen.
Unter den Anteilen an assoziierten Unternehmen werden in der Regel Beteiligungen an Unternehmen im Ausmaß von 20 - 50 Prozent ausgewiesen, bei denen der Konzern einen maßgeblichen Einfluss ausübt. Diese werden unter Anwendung der Equity-Methode bewertet. Eine Überprüfung des Buchwerts der Anteile an assoziierten Unternehmen und eine entsprechende Wertminderung oder Zuschreibung wird dann durchgeführt, wenn Anzeichen für eine Wertminderung oder deren Wegfall vorliegen.
Wertpapiere des Anlagevermögens werden im Zeitpunkt des Zugangs zu Anschaffungskosten einschließlich Transaktionskosten bewertet und als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte klassifiziert. In Folgeperioden werden diese mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Änderungen dieser Zeitwerte werden als Gewinn oder Verlust direkt im Eigenkapital erfasst, bis das Wertpapier veräußert wird oder eine Wertminderung festgestellt wird. In einem solchen Fall werden die kumulierten Gewinne und Verluste, die davor im Eigenkapital erfasst wurden, in der Gewinn- und Verlustrechnung der Periode ausgewiesen. Zinsen auf Wertpapiere des Anlagevermögens werden in der Periode, in der sie anfallen, direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Eigenkapitalinstrumente, für die kein auf einem aktiven Markt notierter Preis vorliegt und deren beizulegender Zeitwert nicht verlässlich ermittelt werden kann, werden zu Anschaffungskosten bilanziert.
Finanzielle Vermögenswerte, die als Kredite und Forderungen klassifiziert wurden, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich Wertminderungen bewertet.