d. Fertige und unfertige Erzeugnisse, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
Das Vorratsvermögen, einschließlich der unfertigen Erzeugnisse und noch nicht abrechenbaren Leistungen, wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu niedrigeren Nettoveräußerungswerten sowie nach Wertberichtigungen für veraltete und sich langsam umschlagende Güter bewertet. Der Nettoveräußerungswert ist der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbare Verkaufspreis, abzüglich der noch zur Fertigstellung anfallenden Kosten sowie der notwendigen Vertriebskosten. Die Kosten werden überwiegend auf Basis des FIFO-Verfahrens festgestellt. In den Herstellungskosten der fertigen und unfertigen Erzeugnisse sind auch zurechenbare fixe und variable Gemeinkosten enthalten. Nicht mehr verwertbares Vorratsvermögen wurde vollständig abgeschrieben. Reine Liefergeschäfte werden zu Herstellungskosten bewertet. Bei diesen Aufträgen erfolgt die Umsatzerfassung erst zum Zeitpunkt des Eigentums- und Gefahrenübergangs („completed contract method“).