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o. Fremdwährungen

Fremdwährungstransaktionen

Fremdwährungstransaktionen werden in der funktionalen Währung, durch Anwendung des Wechselkurses zwischen funktionaler Währung und Fremdwährung im Zeitpunkt der Transaktion, dargestellt. Wechselkursdifferenzen aus der Bezahlung von monetären Posten zu Umrechnungskursen, welche von den ursprünglich erfassten abweichen, werden sofort erfolgswirksam erfasst.

Ausländische Gesellschaften

Ausländische vollkonsolidierte Tochtergesellschaften werden als selbstständige Unternehmen angesehen, da sie finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch unabhängig sind. Ihre funktionalen Währungen sind die jeweiligen Landeswährungen. Die Bilanzwerte dieser Tochtergesellschaften werden mit dem Bilanzstichtagskurs in die Darstellungswährung (EUR) umgerechnet. Aufwendungen und Erträge werden zu Jahresdurchschnittskursen umgerechnet. Alle daraus resultierenden Umrechnungsdifferenzen sind in den "Differenzen aus der Währungsumrechnung“ im Konzerneigenkapital ausgewiesen.

Firmenwerte aus dem Erwerb von ausländischen Tochterunternehmen werden ab 2005 unter Verwendung des Wechselkurses zum Erwerbszeitpunkt dargestellt, dem erworbenen Unternehmen zugeordnet und mit dem Bilanzstichtagskurs umgerechnet.

Währungsdifferenzen aus der Aufrechnung von monetären Posten, die im Wesentlichen einen Teil der Nettoinvestitionen des Konzerns in ausländischen Töchtern darstellen, werden bis zum Ausscheiden der jeweiligen Tochtergesellschaft aus dem Konsolidierungskreis als Eigenkapital im Konzernabschluss klassifiziert.

 
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