q. Ertragsteuern
Die Ertragsteuerbelastung basiert auf dem Jahresgewinn und berücksichtigt latente Steuern. Steuerlatenzen werden unter Anwendung der "balance sheet liability method“ errechnet. Latente Steuern spiegeln die Steuereffekte der temporären Differenzen zwischen den ausgewiesenen Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden und den entsprechenden Beträgen auf grund der jeweiligen steuerlichen Vorschriften wider.
Aktive und passive Steuerabgrenzungen werden unter Verwendung der erwarteten Steuersätze für das steuerbare Einkommen ermittelt, die zum Zeitpunkt des Ausgleichs der temporären Differenzen anwendbar sein werden. Dabei werden die Steuersätze (und Steuervorschriften) verwendet, die zum Bilanzstichtag gültig oder angekündigt sind. Das Ausmaß der aktiven und passiven Steuerabgrenzung spiegelt die Steuerauswirkungen wider, die sich nach Einschätzung des Unternehmens zum Bilanzstichtag ergeben würden, wenn die Buchwerte des Vermögens realisiert und die Verbindlichkeiten beglichen würden.
Aktive und passive Steuerabgrenzungen werden für alle temporären Differenzen ohne Rücksicht darauf, wann wahrscheinlich ein Umkehreffekt eintreten wird, berücksichtigt.
Die aktive Steuerabgrenzung wird berücksichtigt, wenn es wahrscheinlich ist, dass zum Zeitpunkt der Verwendung der aktiven Steuerabgrenzung genügend steuerbare Gewinne vorhanden sein werden. Zu jedem Bilanzstichtag werden die bisher unberücksichtigten sowie der Buchwert der gebildeten aktiven Steuerabgrenzungen neu eingeschätzt. Jene bisher nicht aktivierten latenten Steueransprüche werden in dem Ausmaß berücksichtigt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass der zukünftige steuerbare Gewinn die Verwendung der aktiven Steuerabgrenzungen zulässt. Im Gegensatz dazu wird der Buchwert aktiver latenter Steuern in jenem Ausmaß wertberichtigt, in dem es nicht länger wahrscheinlich ist, dass in Zukunft genügend steuerbare Gewinne zur Verwendung der aktiven latenten Steuern vorhanden sein werden.
Latente Steuern werden direkt mit dem Eigenkapital verrechnet oder diesem gutgeschrieben, wenn die Steuer sich auf Posten bezieht, die in derselben oder in einer anderen Periode mit dem Eigenkapital verrechnet oder diesem gutgeschrieben werden, inklusive Wechselkursdifferenzen, die sich aus der Umrechnung von konzerninternen Darlehen ergeben.