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a. Immaterielle Vermögenswerte

Immaterielle Vermögenswerte werden mit den Anschaffungskosten bewertet. Nach der erstmaligen Aktivierung werden die immateriellen Vermögenswerte zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und etwaiger kumulierter Wertminderungen bewertet. Immaterielle Vermögenswerte werden linear über ihre geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Abschreibungsdauer und die Abschreibungsmethode werden jährlich zum Ende jedes Geschäftsjahres überprüft.

Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte

Die für Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte geleisteten Beträge werden aktiviert und dann mittels linearer Abschreibung über die erwartete Nutzungsdauer abgeschrieben. Die erwartete Nutzungsdauer liegt zwischen drei und 15 Jahren.

Unternehmenszusammenschlüsse und Firmenwert

Für Unternehmenszusammenschlüsse sowie daraus resultierende Firmenwerte wurde IFRS 3 angewandt. Gemäß diesem Standard ermittelt sich der Firmenwert als Residualgröße aus den Anschaffungskosten des Unternehmenserwerbs und dem mit dem beizulegenden Zeitwert bewerteten Reinvermögen unter Berücksichtigung der Eventualverbindlichkeiten. Ein sich ergebender Firmenwert wird ab 2005 nicht mehr planmäßig abgeschrieben, es ist jedoch ein Werthaltigkeitstest gemäß IAS 36 durchzuführen. Dieser Werthaltigkeitstest hat zumindest jährlich zu erfolgen oder wenn interne oder externe Indikatoren eine Wertminderung andeuten. Zur Bestimmung, ob eine Abschreibung aufgrund einer Wertminderung erforderlich ist, wird der Firmenwert jenen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet, die vom erwarteten Synergiepotenzial des Unternehmenszusammenschlusses künftig profitieren. Ist der Buchwert höher als der mittels Discounted Cash Flow-Kalkulation (DCF) ermittelte Nutzungswert, wird ein entsprechender Wertminderungsaufwand vorgenommen. Eine spätere Wertaufholung ist nicht zulässig.

Die zukünftigen Einzahlungsüberschüsse basieren auf internen Planungen, welche detailliert für das nächste Wirtschaftsjahr und mit Vereinfachungen für die nachfolgenden zwei Jahre erstellt werden und aus bisherigen Ergebnissen und den besten Schätzungen des Vorstands bezüglich künftiger Entwicklungen abgeleitet werden. Nach diesem Detailplanungszeitraum wird von einem gleichbleibenden Niveau ausgegangen, sofern keine wesentlichen Gründe dagegensprechen. Der im Rahmen der DCF-Kalkulation angewendete Diskontierungssatz entspricht jenem Zinssatz, der die gegenwärtigen Markteinschätzungen des Zinseffekts und die speziellen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt. Es wurde ein Diskontierungssatz unter Berücksichtigung der anwendbaren Währung sowie des Risikoprofils zwischen 10,36 und 11,01 Prozent verwendet.

Wesentliche Firmenwerte wurden den zum Zeitpunkt der Akquisitionen bestehenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten der Andritz AG (1999), des mit der Andritz-Ahlstrom-Gruppe erworbenen Zellstoffgeschäfts (2000/2001) sowie der VA TECH HYDRO-Gruppe im Bereich Wasserkraft (2006) zugeordnet.

Ein sich aus dem Vergleich von Anschaffungskosten und dem beizulegenden Zeitwert des Reinvermögens des erworbenen Unternehmens ergebender negativer Firmenwert wird sofort erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

 
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