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g. Wertpapiere des Umlaufvermögens

Die Wertpapiere des Umlaufvermögens setzen sich aus Bundesanleihen und Anleihen erstklassiger Banken, welche in liquiden Märkten gehandelt werden, zusammen. Diese dienen zur Veranlagung liquider Mittel und sind im Allgemeinen nicht dazu bestimmt, langfristig gehalten zu werden. Wertpapiere des Umlaufvermögens werden im Zeitpunkt des Zugangs zu Anschaffungskosten einschließlich Transaktionskosten bewertet und als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte klassifiziert. In Folgeperioden werden diese mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Änderungen dieser Zeitwerte werden als Gewinn oder Verlust direkt im Eigenkapital erfasst, bis das Wertpapier veräußert wird oder eine Wertminderung festgestellt wird. In einem solchen Fall werden die kumulierten Gewinne und Verluste, die davor im Eigenkapital erfasst wurden, in der Gewinn- und Verlustrechnung der Periode ausgewiesen. Zinsen auf Wertpapiere des Umlaufvermögens werden in der Periode, in der sie anfallen, direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

 
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