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b. Sachanlagen

Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und etwaiger kumulierter Wertminderungen ausgewiesen. Wird ein Vermögenswert verkauft oder ausgeschieden, so werden die Anschaffungskosten und die kumulierten Abschreibungen ausgebucht und ein allfälliger Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung erfolgswirksam erfasst.

Die Anschaffungskosten von Sachanlagen umfassen den Kaufpreis einschließlich der Importzölle und nicht refundierbarer Steuern und alle jene direkt zurechenbaren Kosten, die entstehen, um den Vermögenswert an den zur Nutzung vorgesehenen Ort zu bringen und in einen arbeitsbereiten Zustand zu versetzen. Ausgaben, die nach der Inbetriebnahme von Anlagevermögen entstehen, wie Reparaturen, Wartung und Überholungskosten, werden normalerweise in jener Periode aufwandswirksam, in welcher die Kosten entstanden sind. Die Abschreibung erfolgt linear über folgende geschätzte Nutzungsdauern:

Gebäude  20-50 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen 4-10 Jahre
Werkzeuge, Büro- und Geschäftsausstattung und Fahrzeuge 3-10 Jahre

Nutzungsdauern (Download size 21 KB)

Die Nutzungsdauer und die Abschreibungsmethode werden periodisch geprüft, um sicherzustellen, dass diese dem erwarteten wirtschaftlichen Nutzenverlauf des Sachanlagegegenstands entsprechen. Unter den in Bau befindlichen Anlagen werden noch nicht betriebsbereite Sachanlagen erfasst und mit den Anschaffungskosten bewertet. Diese inkludieren Herstellungskosten und andere direkt zurechenbare Kosten.

 
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