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l. Rückstellungen

Eine Rückstellung wird dann und nur dann gebildet, wenn das Unternehmen aus einem vergangenen Ereignis eine gegenwärtige Verpflichtung (gesetzlicher oder vertraglicher Natur) hat, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist (d.h. eher wahrscheinlich denn nicht) und eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Die Rückstellungen werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und der jeweiligen Neueinschätzung angepasst. Bei wesentlichen Zinseffekten wird der Rückstellungsbetrag mit dem Barwert der erwarteten Ausgaben zur Erfüllung der Verpflichtung angesetzt.

 
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