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r. Verwendung von Schätzungen

Für die Erstellung des Konzernabschlusses sind vom Management Einschätzungen und Annahmen zu treffen, welche die im Konzernabschluss ausgewiesenen Aktiva und Passiva, Erträge und Aufwendungen sowie die im Anhang angegebenen Beträge beeinflussen können. Die tatsächlichen Werte können von diesen Schätzungen abweichen.

Bei der Anwendung der Bilanzierungsmethoden der Gesellschaft hat der Vorstand Schätzungen vorgenommen. Weiters hat der Vorstand zum Bilanzstichtag wichtige zukunftsbezogene Annahmen getroffen und wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten zum Bilanzstichtag identifiziert, die mit dem Risiko einer wesentlichen Änderung der Buchwerte von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten im nächsten Geschäftsjahr behaftet sind:

a) Großaufträge: Die Abrechnung von Großaufträgen basiert auf Einschätzungen von Kosten und erzielbaren Erlösen. Obwohl die Einschätzungen unter Einbeziehung aller Informationen zum Bilanzstichtag getroffen werden, sind Änderungen nach dem Bilanzstichtag möglich. Diese Änderungen können zu Anpassungen von Vermögenswerten führen sowie das Ergebnis von Folgeperioden wesentlich beeinflussen.

b) Pensionspläne: Die Bewertung der verschiedenen Pensionspläne beruht auf einer Methode, bei der Parameter wie der erwartete Abzinsungsfaktor, Gehalts- und Pensionssteigerungen sowie die erwarteten Erträge aus Planvermögen angewendet werden. Wenn sich die relevanten Parameter wesentlich anders entwickeln als erwartet, kann dies wesentliche Auswirkungen auf die Rückstellung und in der Folge auf die Netto-Pensionsaufwendungen der Gesellschaft haben.

c) Wertminderungen: Werthaltigkeitsprüfungen von Firmenwerten, sonstigen immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen basieren hauptsächlich auf geschätzten künftigen abgezinsten Netto-Zahlungsströmen, die aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswerts und seinem Abgang am Ende der Nutzungsdauer zu erwarten sind. Faktoren wie geringere Umsatzerlöse und daraus resultierende niedrigere Netto-Zahlungsströme sowie Änderungen der verwendeten Abzinsungsfaktoren können zu einer Wertminderung führen. Hinsichtlich der Buchwerte der Firmenwerte, sonstigen immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen wird auf die Anhangangabe F (Erläuterungen zur Bilanz) verwiesen.

d) Mitarbeiterbeteiligungspläne: Die Aktienoptionspläne werden auf Basis der Marktwerte der Optionen am Ausgabetag bewertet. Der Marktwert der Optionen wird auf Basis von Parametern wie Volatilität, Zinssatz, Aktienkurs, Reifezeit der Optionen und erwarteter Dividenden ermittelt.

e) Latente Steuern: Bei der Beurteilung der Realisierbarkeit der latenten Steuern überprüft der Vorstand, ob es wahrscheinlich ist, dass alle latenten Steuern realisiert werden. Die endgültige Realisierbarkeit von latenten Steuern ist davon abhängig, ob in jenen Perioden steuerpflichtiges Einkommen erzielt wird, in denen die temporären Differenzen abzugsfähig werden. Wenn die Gesellschaft nicht ausreichend steuerpflichtiges Einkommen erzielt, dann können aktive latente Steuern aus Verlustvorträgen nicht verwertet werden und müssen wertberichtigt werden.

 
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