c. Kreditrisiken
Kreditrisiken und das Risiko des Zahlungsverzugs oder -ausfalls der Vertragspartner werden durch die Anwendung von Kreditprüfungen, Kreditlimits und Prüfungsroutinen kontrolliert. Sofern geeignet, erhält der Konzern staatliche Exportgarantien oder Garantien von ähnlichen privaten Institutionen, um das Risiko des Zahlungsausfalls zu reduzieren.
Das Ausfallsrisiko aus flüssigen Mitteln und Wertpapieren ist gering, da die Vertragspartner Banken mit sehr guter Kreditwürdigkeit sind.
Für gewisse Positionen im Finanzvermögen und in den Finanzverbindlichkeiten hat die Gruppe ein einklagbares Recht auf gegenseitige Aufrechnung. Im Konzernabschluss sind diese Positionen nur mit dem Nettobetrag ausgewiesen. Für alle bestehenden Risiken wurden Wertberichtigungen durchgeführt, sodass das Management der Auffassung ist, dass keine anderen Kreditrisiken schlagend werden. Ohne Berücksichtigung der oben beschriebenen Risikominderungsstrategien entspricht das maximale Ausfallsrisiko des Konzerns den erfassten finanziellen Vermögenswerten in den entsprechenden Kategorien und lautet wie folgt:
| (in TEUR) | 2007 | 2006* | |
| Held for trading | 19.762 | 15.772 | |
| Available for sale | 108.789 | 49.975 | |
| Loans and receivables | 1.042.359 | 1.137.623 | |
| 1.170.910 | 1.203.370 |
Kreditrisikoexposition (Download size 22 KB)
*angepasst
In der Kategorie Kredite und Forderungen wurden Wertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von insgesamt TEUR 14.670 (Stand 2006: TEUR 12.564) vorgenommen. Für die übrigen Kategorien gab es keinen Anlass einer Wertminderung.
Der Konzern ist keinen wesentlichen Ausfallsrisiken einer Vertragspartei oder einer Gruppe von Vertragsparteien mit ähnlichen Merkmalen ausgesetzt. Der Konzern definiert Vertragsparteien als solche mit ähnlichen Merkmalen, wenn es sich hierbei um nahe stehende Unternehmen handelt. Gemessen am Auftragseingang tragen die drei größten Kunden rund 15 Prozent des Gesamtauftragseingangs in jeweils unterschiedlichen strategischen Geschäftsbereichen bei. Da keine nennenswerte Konzentration des Kreditrisikos besteht, ist der Vorstand der Überzeugung, dass keine über die bereits erfassten Wertminderungen hinausgehende Risikovorsorge notwendig ist.