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ERKLÄRUNG DES VORSTANDS

Gemäß § 82 (4) Börsegesetz erklärt der Vorstand der Andritz AG hiermit,

  1. dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss seines Wissens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesamtheit der in die Konsolidierung der Andritz-Gruppe einbezogenen Unternehmen vermittelt;
      
  2. dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage der Gesamtheit der in die Konsolidierung der Andritz-Gruppe einbezogenen Unternehmen so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass er die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten, denen die Andritz-Gruppe ausgesetzt ist, beschreibt.

Der Vorstand der Andritz AG
Wolfgang Leitner (Vorstandsvorsitzender),
Franz Hofmann, Karl Hornhofer, Humbert Köfler, Friedrich Papst

Graz, im Februar 2008

 
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